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LG Frankfurt/Main, 14.04.1980 - 2-24 S 258/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- reise-recht-wiki.de
Ersatzansprüche bei Streik des Hotelpersonals am Urlaubsort
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1980, 1696
- VersR 1980, 1054
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77
Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.04.1980 - 24 S 258/79
Denn die Beklagte kann vertragliche Schadensersatzansprüche gegen den Hotelier bzw. nach Abtretung von dessen arbeitsvertraglichen Ansprüchen gegen das rechtswidrig streikende Personal selbst geltend machen (vgl auch BGHZ 70, 277 = NJW 1978, 816 und BVetG NJW 80, 169) Die völlig unsubstantiierte Behauptung der Beklagten, gegen rechtswidrig streikende Arbeitnehmer gäbe es in Spanien keine Schadensersatzansprüche, wird schon durch die Vorbemerkung 13 und Artikel 4 Abs. 2 des Dekretgesetzes widerlegt, in welchem gerade auf die Rechtsfolgen rechtswidriger Streiks hingewiesen wird.
- LG Frankfurt/Main, 07.05.1990 - 21 O 457/89 Die 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hat entschieden, daß ein Reiseveranstalter schuldhaft (§ 651f BGB) handelt, wenn sich im Zielgebiet ein Streik abzeichnet und er den Reisenden dorthin transportiert, ohne ihn vor Reiseantritt auf den drohenden Streik hinzuweisen (LG Frankfurt, NJW 1980, 1696).
Wie bereits dargelegt, handelt z. B. ein Reiseveranstalter schuldhaft, wenn sich im Zielgebiet ein Streik abzeichnet und er den Reisenden dorthin transportiert, ohne ihn vor Reiseantritt auf den drohenden Streik hinzuweisen (LG Frankfurt, NJW 1980, 1696).
- LG Hannover, 30.03.1989 - 3 S 451/88 So wurde der Streik eines Hotels, das vom Reiseveranstalter als Leistungsträger eingeschaltet war, als Reisemangel anerkannt (NJW 1980, 1696).
- LG Tübingen, 15.11.1990 - 1 S 212/90
Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit; Minderung des …
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